Änderungen im Eichrecht seit 2015
Am 25. Juli 2013 hat der Bundestag das Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013, Teil I, Nr. 43, S. 2722-2748 am 31. Juli 2013. Artikel 1 enthält das "Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG)". Das Gesetz trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Anpassungen des MessEG erfolgten dann wie folgt:
- Das Erste Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes wurde am 18.4.2016 im Bundesgesetzblatt Jg. 2016, Teil I, Nr. 17, S. 718-719 veröffentlicht und trat am 19.4.2016 in Kraft - Überblick zu den Änderungen (Link).
- Das Zweite Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes wurde am 14.6.2021 im Bundesgesetzblatt Jg. 2021, Teil I, Nr. 31, S. 1663-1665 veröffentlicht und trat am 15.6.2021 in Kraft.
- Das Dritte Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes wurde am 31.1.2024 im Bundesgesetzblatt Jg. 2024, Teil I, Nr. 26 veröffentlicht und trat am 1.2.2024 in Kraft - Übersicht zu den Änderungen (Link).
- Gemäß Artikel 38 Satz 1 Nummer 2 des Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz IV), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 323 vom 29.10.2024, wurde der § 32 Mess- und Eichgesetz (MessEG) zur Anzeigepflicht neuer oder erneuerter Messgeräte zum 01.01.2025 aufgehoben.
Die vom Regelermittlungsausschuss nach § 46 des MessEG für Messgeräte ermittelten Regeln, Erkenntnisse und technischen Spezifikationen können hier (Link) eingesehen werden.
Die neue Mess- und Eichverordnung (MessEV) wurde im Bundesgesetzblatt BGBl. Jahrgang 2014, Teil I, Nr. 58, S. 2010-2073 unter Artikel 1 der "Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung" erstveröffentlicht. Die Verordnung trat ebenfalls am 1.1.2015 in Kraft. Gleichzeitig wurde die bis dahin gültige Eichordnung (EO) zurückgezogen. Anpassungen der MessEV erfolgten danach wie folgt:
- Die Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung wurde am 29.6.2016 im Bundesgesetzblatt Jg. 2016, Teil I, Nr. 29, S. 1478 veröffentlicht und trat am 30.6.2016 in Kraft.
- Die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung wurde am 10.8.2017 im Bundesgesetzblatt Jg. 2017, Teil I, Nr. 56, S. 3098 veröffentlicht und trat am 16.8.2017 in Kraft - Überblick zu den Änderungen (Link).
- Die Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung wurde am 2.11.2021 im Bundesgesetzblatt Jg. 2021, Teil I, Nr. 76, S. 4742-4743 veröffentlicht und trat am 3.11.2021 in Kraft - Überblick zu den Änderungen (Link).
- Die Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV) wurde am 7.5.2019 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019, Teil I, Nr. 17, S. 579-640 veröffentlicht und trat am 8.5.2019 in Kraft - Überblick zu den Änderungen (Link).
- Die Vierte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung wurde am 31.1.2024 im Bundesgesetzblatt Jg. 2024, Teil I, Nr. 27 veröffentlicht und trat am 1.2.2024 in Kraft - Übersicht zu den Änderungen (Link).
Die Eichgebühren werden nach der aktuellen Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) erhoben.
Informationen und Hinweise zur Anwendung von MessEG und MessEV werden bei der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME), bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) bzw. beim Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht.
Zum Eichrecht sind unter anderem folgende AGME- bzw. PTB-Informationsblätter verfügbar:
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Messgeräte-Anzeigepflicht nach §32 MessEG (nur bis 31.12.2024 gültig)
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Eichkennzeichen: ab dem Jahr 2015 werden Messgeräte mit dem Jahr der Eichung (Beginn der Eichfrist, hier 2015) gekennzeichnet.