Eichung einer Wechselstrom-Ladesäule in Niedersachsen
Nachdem vor gut zwei Monaten die erste Eichung einer konformitätsbewerteten Wechselstrom (AC)-Ladesäule für Elektrofahrzeuge in Niedersachsen stattfand, wurde am 11.11.2019 zum zweiten Mal eine AC-Ladesäule von zwei Mitarbeitern des Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) geeicht. Wie auch bei der ersten Eichung wurde die Eichung dieser Ladesäule aufgrund einer vorab erfolgten Instandsetzung erforderlich.
Da die Prüfanweisung für AC-Ladesäulen gegenwärtig erst erarbeitet wird, erfolgte die Eichung anhand der Vorgaben der für diese Ladesäule vorliegenden Baumusterprüfbescheinigung.
Die für die Eichung eingesetzte Prüfausrüstung ist ebenfalls eine Neuentwicklung, die bei der ersten Eichung vor zwei Monaten erstmalig zum Einsatz gekommen ist. Diese Prüfausrüstung bewährte sich auch im zweiten Praxiseinsatz. Jedoch zeigte sich, dass die gegenwärtig als Ersatz für ein Elektrofahrzeug zum Einsatz kommenden Standard-Heizlüfter zur Abführung der bei der Prüfung anfallenden elektrischen Energie hinsichtlich Leistung und Witterungsbeständigkeit verbesserungsfähig sind. Für die Zukunft ist deshalb der Einsatz spritzwassergeschützter Verbrauchsgeräte mit einer höheren elektrischen Leistung als die im Moment erreichten 2000 Watt pro Verbrauchsgerät vorgesehen.
In Anbetracht der steigenden Anzahl mess- und eichrechtskonformer AC-Ladesäulen ist davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit weitere Eichungen von instandgesetzten Ladesäulen beim Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) beantragt werden.
Die Eichfrist für Messgeräte und Zusatzeinrichtungen bei der Lieferung von Elektrizität für Elektrofahrzeuge und an Ladepunkten (AC-Ladesäule) beträgt acht Jahre.