Erhöhung der gewerblichen Entgelte zum 1. August
Das MEN wird zum 1.8.2024 die Entgelte für die freiwilligen Leistungen anpassen. Nach eineinhalb Jahren Preisstabilität werden die Entgelte um 10% angehoben, um unter anderem die inflationsbedingten Kostensteigerungen auffangen zu können.
Die Anpassung betrifft auch die Entgelte der Konformitätsbewertungsstelle (KBS) des MEN, siehe Änderung der Entgeltliste der KBS (unten), sowie die Entgelte der BASt-Kalibrierstellen.
Die in der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) festgelegten Eichgebühren sind hiervon nicht betroffen.