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Erhöhung der gewerblichen Entgelte zum 1. August 2024
Das MEN hat zum 1.8.2024 die Entgelte für die freiwilligen Leistungen angepasst. Nach eineinhalb Jahren Preisstabilität wurden die Entgelte um 10% angehoben, um unter anderem die inflationsbedingten Kostensteigerungen auffangen zu können.
Die Anpassung betrifft auch die Entgelte der Konformitätsbewertungsstelle (KBS) des MEN, siehe Änderung der Entgeltliste der KBS (unten), sowie die Entgelte der BASt-Kalibrierstellen.
Die in der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) festgelegten Eichgebühren sind hiervon nicht betroffen.
Zum 01.08.2024 wurden die Entgelte für freiwillige Leistungen des MEN angepasst.