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Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (MessEV) vom 10.8.2017 in Kraft

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (MessEV) wurde am 10.8.2017 im Bundesgesetzblatt Jg. 2017, Teil I, Nr. 56, S. 3098 veröffentlicht und trat am 16.8.2017 in Kraft.

Der Wortlaut der MessEV wurde dementsprechend angepasst.

Mit der Änderung wurden redaktionelle Fehler und kleinere Probleme für Wirtschaft und Vollzugsbehörden behoben. Insgesamt wurden 18 Paragrafen und 7 Anlagen geändert.

U.a. wurden zu folgenden Themen Anpassungen bzw. Ergänzungen vorgenommen:

  • Messgeräte zur Bestimmung des Feuchtegehalts von Holz

  • Reifendruckmessgeräte an Kraftfahrzeugpflegestellen

  • Definition weiterer Teilgeräte

  • Klarstellung zu Brennwertrekonstruktionssystemen

  • Gespeicherte Gewichtswerte für Kraftfahrzeuge (Taragewichtswerte)

  • Milchabgabeautomaten

  • Eichfristen für einzelne Messgerätearten (u.a. E-Ladesäulen).

Die Änderungen können im Detail nachgelesen werden unter (Links zum Volltext):

 

Die MessEV wurde zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. August 2017 (BGBl. I S. 3098) geändert.

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