Streckenvermessung einer Section Control-Geschwindigkeits-Messanlage in Luxemburg
Bei der Abschnittskontrolle, auch Section Control genannt, erfolgt die Messung der Fahrgeschwindigkeit der Fahrzeuge nicht punktuell an einer Stelle sondern gemittelt auf einem definierten Längenabschnitt.
Für eine beidseitige Section Control-Geschwindigkeitsmessanlage an der luxemburgischen Autobahn A13 im Bereich des Markustunnels zwischen Schengen (L) und Bad Mondorf (D), wurde das Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) von der Luxemburger Zulassungsbehörde Société Nationale de Certification et d'Homologation (SNCH) beauftragt, die Wegstrecke der einzelnen Fahrbahnen der pro Fahrtrichtung zweispurigen Autobahn zu vermessen.
Diese jeweils ca. 1.600 m langen Strecken zwischen Einfahrts- und Ausfahrtsquerschnitt der dortigen Section Control-Geschwindigkeitsmessanlage dienen als Bezugsstrecke und damit als feste Eingangsgröße für die beidseitige Durchschnittsgeschwindigkeitsmessung auf allen Fahrspuren auf diesem Streckenabschnitt. Dabei wird die mittlere Geschwindigkeit v als Quotient der Länge der vom MEN ermittelten Messstrecke l geteilt durch die individuelle Fahrtzeit t der Kraftfahrzeuge auf dieser Strecke von der Messanlage berechnet, das heißt es gilt v = l/t.
Die Streckenvermessung erfolgte von Mitarbeitern des MEN am 3. August 2021 während jeweils einspuriger Sperrung mit einem sogenannten Peiseler Schlepprad, siehe Abbildung. Das Peiseler Rad ist eine Längenmesseinrichtung, mit der die Wegimpulse beim Abrollen des 18 Zoll-Rades ähnlich wie bei einem klassischen Radsensor im Kraftfahrzeug von einem mechanischen Wegimpulszähler mit einer Messauflösung von 1 cm erfasst und angezeigt werden. Die Kalibrierung des Impulszählers erfolgte anfangs anhand einer separat exakt ausgemessenen Referenzmesstrecke.
Zuvor wurde bereits 2019 die erste derartige Messanlage in Deutschland vom MEN konformitätsbewertet und anschließend geeicht, was auch die Streckenvermessung umfasste.