- Das MEN fährt ID Buzz
- Metrologie am Maschsee
- Das MEN beim Tag der Niedersachsen in Hannover
- Welt-Metrologie-Tag 2024
- Welt-Metrologie-Tag 2023
- Welt-Metrologie-Tag 2022
- 70 Jahre Mess- und Eichwesen in der Goethestraße
- Streckenvermessung einer Section Control-Messanlage in Luxemburg
- Ein neues Betriebsstellengebäude in Nienburg
- Zählerwechsel und Stichprobenverfahren Versorgungsmessgeräte (COVID-19)
- Am 20. Mai ist Welt-Metrologie-Tag
- Verpflichtende TLS-Verschlüsselung für Mails
- Änderung der MessEGebV (2. Stufe zum 1.1.2021) sowie der MessEV
- Betriebsstelle Eichamt Osnabrück-Nienburg ab 1.1.2020
- Neuer Rollenprüfstand in Braunschweig
- MEN-Entgeltanpassung 2019
- Erste „Section Control“-Anlage in Deutschland geeicht
- Informationen für Verwender von Trinkgefäßen
- Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen
- Infoveranstaltung zur KB von Taxen und Mietwagen
- Zweite Überarbeitung der Mess- und Eichverordnung (MessEV)
- Übergangsbestimmungen enden zum 30.10.2016
- Konformitätsbewertung von EG-Fahrpreisanzeigern nur bis 30.10.2016
- Neue EU-Richtlinien für Messgeräte und nichtselbsttätige Waagen zum 20.4.2016
- Erstes Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG)
- Neue DAkkS-Rückführungspolitik
- Inverkehrbringung von Taxametern und Wegstreckenzählern ab 1.1.2016
- Einstellung der Prüfung von Blutdruckmessgeräten zum 1.1.2016
- Schließung MEN-Akustiklabor
Neues AGME-Infoblatt − Turnusmäßiger Zählerwechsel und Stichprobenverfahren zur Eichfristverlängerung von Versorgungsmessgeräten während der COVID-19
Die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME), der Zusammenschluss aller Eichbehörden in Deutschland, hat am 27.03.2020 ein Informationsblatt zu turnusmäßigen Wechseln und Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichfrist im Rahmen der COVID-19-Pandemie veröffentlicht. Sie finden das Informationsblatt (Stand 24.02.2021) auf der Homepage der AGME (Link). In diesem Informationsblatt sind geänderte Fristen benannt.
Aus gegebenem Anlass möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass die Terminierung eines Zählerwechsels in Zusammenhang mit dem turnusmäßigen Zählerwechsel wie auch dem Stichprobenverfahren im Verantwortungsbereich des Messgeräteverwenders liegt. Gesetzlich gilt, dass die Zähler bis zum Ablauf des Jahres, in dem ihre Eichfrist abläuft, entweder gewechselt oder per Stichprobenverfahren verlängert werden müssen (Hinweis: In Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gelten geänderte Fristen!).
Als Versorgungsmessgeräte müssen Wasserzähler regelmäßig geeicht werden.