Informationen für Verwender von Trinkgefäßen (Trinkgläser, Krüge, Becher, …)
Im Biergarten, im Restaurant, auf dem Weihnachtsmarkt oder beim Rockfestival - überall wo ein gewerblicher Ausschank von Getränken stattfindet, müssen geeignete Trinkgefäße, meist zu erkennen am Füllstrich, verwendet werden. Diese Regelung stellt sicher, dass der Kunde die bezahlte Menge auf einfache Weise kontrollieren kann und dient somit dem Verbraucherschutz und dem fairen Wettbewerb.
Geeignete Trinkgefäße werden als Ausschankmaße bezeichnet.
Die Eichaufsichtsbehörden haben für Verwender von Trinkgefäßen (Trinkgläser, Krüge, Becher, ...) ein Informationsblatt (Link) herausgegeben, in dem die eichrechtlichen Anforderungen beschrieben werden.
Trinkgefäße (Ausschankmaße)