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Erstes Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG)

Das Erste Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes wurde am 18.4.2016 im Bundesgesetzblatt Jg. 2016, Teil I, Nr. 17, S. 718-719 veröffentlicht und trat am 19.4.2016 in Kraft.

Der europarechtlich geforderte Umsetzungshinweis für die Richtlinien 2014/31/EU und 2014/32/EU wurde ergänzt.

Durch das Änderungsgesetz wird klargestellt, wer neue oder erneuerte Messgeräte an die Eichbehörden melden muss und in welcher Form dies bei mehr als einem Messgerät zu geschehen hat. Außerdem wurde ein europarechtlich gefordertes Verfahren zur Marktüberwachung bei Maßnahmen in anderen Mitgliedstaaten eingefügt.

Darüber hinaus wurden offensichtliche und redaktionelle Fehler behoben und einige Ergänzungen im Bereich des Fertigpackungsrechts vorgenommen.

 

Komparator-Feinwaage mit Gewichten

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