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Eichung von Schallmessgeräten - Schließung des MEN-Akustiklabors in Hannover

Einstellung des Angebots zur Eichung von Schallmessgeräten am MEN


Aus betrieblichen Gründen wird am MEN ab dem 1.10.2015 keine Eichung von Schallpegel­messgeräten mehr angeboten.

Die Geschäftstätigkeit im Bereich Schallmessgeräte wird am MEN aufgrund der Schließung des Akustiklabors dauerhaft eingestellt.

Die Eichung von Schallmessgeräten kann zukünftig bei einer der folgenden Eichbehörden bean­tragt werden:


Berlin:

Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg
- Außenstelle Berlin -
Lentzeallee 100
14195 Berlin
Tel.: (030) 90 259 617
Fax: (030) 90 259 619
E-Mail: lme.poststelle@lme.berlin-brandenburg.de


Dortmund:

Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW
Kronprinzenstraße 51
44135 Dortmund
Tel.: (0231) 95 204 115
Fax: (0231) 95 204 144
E-Mail: poststelle@lbme-do.nrw.de


München:

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht
Dienststelle Eichamt München
Franz-Schrank-Straße 11
80638 München
Tel.: (089) 17 901 240
Fax: (089) 17 901 233
E-Mail: poststelle@ea-m.bayern.de.

 

Eichpflichtiger Schallpegelmesser

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