Öffentliche Waagen
Wägungen für jedermann
Auf einer öffentlichen Waage werden Wägungen für jedermann von einem unabhängigen Wäger vorgenommen. Weder der Wäger noch der Waagenbetreiber dürfen ein Interesse an dem Wägeergebnis haben. Die Waage muss während der angegebenen Öffnungszeiten für Dritte zur Verfügung stehen.
Privatpersonen können öffentliche Waagen zum Beispiel zur Wägung von Caravans, Wohnwagen oder Wohnmobilen nutzen.
Öffentliche Waagen sind geeicht und stehen unter besonderer Überwachung durch das Eichamt. Die Anforderungen und Pflichten beim Verwenden einer öffentlichen Waage beziehungsweise der Durchführung öffentlicher Wägungen werden im §§ 30 bis 32 der Mess- und Eichverordnung (MessEV) beschrieben.
Zum Betrieb einer öffentlichen Waage ist seit dem Jahr 2015 keine Sachkundeprüfung und keine Vereidigung als öffentlicher Wäger mehr erforderlich.
Die In- oder Außerbetriebnahme einer öffentlichen Waage ist vom Betreiber unverzüglich der MEN-Direktion in Hannover schriftlich anzuzeigen. Bitte verwenden Sie dafür das Formular "Anzeige öffentliche Waage" rechts.
Eine Liste der etwa 135 öffentlichen Waagen in Niedersachsen (Straßenfahrzeugwaagen) finden Sie hier
Die Übersicht erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Eichung einer Fahrzeugwaage: Belastung bei der messtechnischen Prüfung mit einem Lkw und Gewichten bekannter Größe (Normale).