Gebühren und Dienstleistungen
Was kosten die Eichungen und die anderen Dienstleistungen des MEN?
Die Gebühren für Eichungen finden Sie in der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV).
Neben der Eichung von Messgeräten bietet das MEN unter anderem folgende behördlichen und freiwilligen Dienstleistungen an:
-
Konformitätsbewertung von Messgeräten
-
Anerkennung und Überwachung von Qualitätssicherungssystemen bei Herstellern von nichtselbsttätigen Waagen
-
Prüfung und Kalibrierung von nicht eichpflichtigen oder eichfähigen Messgeräten (in begrenztem Umfang)
-
Rückführung der Eichnormale von Instandsetzern
-
Verleih von Gewichtsnormalen bis 500 kg sowie
-
Messtechnische Kontrolle von Medizinprodukten mit Messfunktion (Tonometer) gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung.
Auskünfte zum Leistungsumfang und zu den Konditionen erteilt Ihnen die zuständige MEN-Betriebsstelle.
Ab November 2023 ist auch die elektronische Versendung der MEN-Gebührenbescheide und Rechnungen möglich.
Die Gebühren für Eichungen sind in der MessEGebV festgelegt. Darüber hinaus bietet das MEN freiwillige Dienstleistungen nach eigenem Preiskatalog an.