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"Service" informiert über Partner des MEN, bietet Infos und beantwortet häufig gestellte Fragen.

Wie lauten die Antworten auf häufig gestellte Fragen? Was sind die Dienstleistungen des MEN und wie hoch sind die Gebühren? Einige Informationsschriften und Vordrucke zu verschiedenen Themen rund um das Mess- und Eichwesen sind verfügbar.

Öffentliche Waagen

Sie wollen Ihr Auto oder Ihren Wohnwaagen z.B. vor der Urlaubsfahrt wiegen lassen? Nutzen Sie dafür eine der etwa 135 öffentlichen Fahrzeugwaagen in Niedersachsen. mehr

Fachinformationen

Einige Themen des Eichwesens interessieren eine größere Zahl von Verbrauchern sowie Verwender und Hersteller von Messgeräten. Für sie wurden Informationsschriften erstellt. mehr

Vordrucke

Für einige Dienstleistungen des MEN sind spezielle Anträge bzw. Aufträge notwendig. mehr

Häufig gestellten Fragen - FAQ

Informationen zu den Fragen rund um das Eichwesen. mehr

Gebühren und Dienstleistungen

Die Gebühren für Eichungen sind in der MessEGebV festgelegt. Darüber hinaus bietet das MEN Dienstleistungen nach eigenem Preiskatalog an. mehr

Instandsetzer nach § 54 der Mess- und Eichverordnung (MessEV)

Die zuständige Behörde darf Betrieben (Instandsetzer) auf Antrag die Befugnis erteilen,instand gesetzte Messgeräte durch ein Zeichen kenntlich zu machen mehr

Staatlich anerkannte Prüfstellen

Zähler für Wasser, Strom und Gas sind so zahlreich, dass die Eichämter deren Eichung an staatlich anerkannte Prüfstellen übergeben haben. mehr

Bildrechte: Jonas Ginter 2011

Partner des MEN

Im Messwesen arbeiten zahlreiche Institute, Behörden und Wirtschaftsverbände zusammen. Auch das MEN hat viele Partner in Deutschland und Europa. mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)

Die AGB's gelten für Leistungen des Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN), für die nicht durch Rechtsvorschriften Regelungen getroffen sind und für die keine Entgelte in der Mess- und Eichgebührenverordnung oder der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung des Landes festgesetzt sind. mehr

 
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