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Überwachung

Kontrollen, Anerkennungs- und Überwachungstätigkeiten


Neben der Hauptaufgabe des Mess- und Eichwesens Niedersachsen, der Eichung von Messgeräten, gibt es weitere Tätigkeiten in den Bereichen metrologische Überwachung, Anerkennung und Beratung, mit denen das Land Niedersachsen das MEN als Eichbehörde betraut hat:

  • Anerkennung und Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen für Gas-, Wasser-, Wärme- und Elektrizitätszähler
  • Anerkennung und Beaufsichtigung von Instandsetzerbetrieben und Wartungsdiensten
  • Anerkennung und Überwachung von Qualitätssicherungssystemen bei Herstellern von nichtselbsttätigen Waagen
  • Verwendungsüberwachung und Marktüberwachung beim Verwender der Messgeräte
  • Marktüberwachung von Fertigpackungen und Schankgefäßen
  • Überwachung auf Einhaltung der gesetzlichen Einheiten
  • Überwachung öffentlicher Waagen
  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  • Beratung der Wirtschaft und Verwaltung in eichrechtlichen und messtechnischen Angelegenheiten
  • Beratung von Verbrauchern, Anlaufstelle für Beschwerden über fehlerhafte Messungen in Handel und im amtlichen Bereich.

Weitere Informationen wurden im Leistungskatalog der Eichbehörden veröffentlicht.

Die Metrologische Überwachung umfasst alle Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen entsprechend Abschnitt 6 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG). Dies beinhaltet:

  • die Marktüberwachung von Produkten
  • die Verwendungsüberwachung und
  • die Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen.

Die Kontaktdaten der gemäß § 48 MessEG für die metrologische Überwachung von Messgeräten und Fertigpackungen in Ihrem Bundesland zuständigen Stelle (Eichbehörde) finden Sie hier (Link).

Zwei Eichbedienstete mit gelben Warnwesten stehen an der geöffneten Kamera einer Geschwindigkeits-Überwachungsanlage einer dreispurigen Straße  

MEN-Mitarbeiter bei der Eichung einer Geschwindigkeits-Überwachungsanlage mit Fahrbahnsensoren.

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