Überwachung
Kontrollen, Anerkennungs- und Überwachungstätigkeiten
Neben der Hauptaufgabe des Mess- und Eichwesens Niedersachsen, der Eichung von Messgeräten, gibt es weitere Tätigkeiten in den Bereichen metrologische Überwachung, Anerkennung und Beratung, mit denen das Land Niedersachsen das MEN als Eichbehörde betraut hat:
- Anerkennung und Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen für Gas-, Wasser-, Wärme- und Elektrizitätszähler
- Anerkennung und Beaufsichtigung von Instandsetzerbetrieben und Wartungsdiensten
- Anerkennung und Überwachung von Qualitätssicherungssystemen bei Herstellern von nichtselbsttätigen Waagen
- Verwendungsüberwachung und Marktüberwachung beim Verwender der Messgeräte
- Marktüberwachung von Fertigpackungen und Schankgefäßen
- Überwachung auf Einhaltung der gesetzlichen Einheiten
- Überwachung öffentlicher Waagen
- Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Beratung der Wirtschaft und Verwaltung in eichrechtlichen und messtechnischen Angelegenheiten
- Beratung von Verbrauchern, Anlaufstelle für Beschwerden über fehlerhafte Messungen in Handel und im amtlichen Bereich.
Weitere Informationen wurden im Leistungskatalog der Eichbehörden veröffentlicht.
Die Metrologische Überwachung umfasst alle Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen entsprechend Abschnitt 6 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG). Dies beinhaltet:
- die Marktüberwachung von Produkten
- die Verwendungsüberwachung und
- die Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen.
Die Kontaktdaten der gemäß § 48 MessEG für die metrologische Überwachung von Messgeräten und Fertigpackungen in Ihrem Bundesland zuständigen Stelle (Eichbehörde) finden Sie hier (Link).
MEN-Mitarbeiter bei der Eichung einer Geschwindigkeits-Überwachungsanlage mit Fahrbahnsensoren.