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Konformitätsbewertungsstelle des MEN

Konformitätsbewertungsverfahren nach MessEG und den Richtlinien 2014/32/EU sowie 2014/31/EU


Die Konformitätsbewertung eines erstmalig auf dem deutschen Markt bereitgestellten, das heißt in Verkehr gebrachten Messgerätes ersetzt grundsätzlich die frühere Ersteichung.

Anstelle des zuständigen Eichamtes bestätigt eine vom Hersteller ausgewählte nationale Konformitätsbewertungsstelle (KBS) die Richtlinienkonformität eines hergestellten Messgerätes mit einer Konformitätsbescheinigung. Damit unterstützt die Konformitätsbewertungsstelle den Hersteller, seinerseits eine obligatorische schriftliche Konformitätserklärung auszustellen.

Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) ist Konformitätsbewertungsstelle mit der Kennnummer 0111. Die Verfahren und Messgeräte sind dem MEN-Informationsblatt zum Konformitätsbewertungsverfahren zu entnehmen.

Der Leiter der Konformitätsbewertungsstelle des MEN ist Herr Michael Handke.

Die Konformitätsbewertungsstelle ist erreichbar unter:

Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)

-Konformitätsbewertungsstelle-

Goethestraße 44

30169 Hannover

Tel.: (0511) 1266 - 235

Fax: (0511) 1266 - 300

Email: KBS@MEN.Niedersachsen.de

Änderung der Messgeräterichtlinie (MID) und der Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen (NAWID) zum 20.4.2016

Aufgrund der Einführung des neuen Rechtsrahmens der Europäischen Union wurden am 20.04.2016 die bisherigen Europäischen Richtlinien 2004/22/EG für Messgeräte (MID) und 2009/23/EG für nichtselbsttätige Waagen (NAWID) durch die neuen Europäischen Richtlinien 2014/32/EU und 2014/31/EU ersetzt.

Unter die Richtlinien fallende Messgeräte bzw. nichtselbsttätige Waagen, die ab dem 20.04.2016 in Verkehr gebracht werden, müssen den Anforderungen der neuen Richtlinien entsprechen. Bis zum 19.04.2016 sind noch die alten Richtlinien anzuwenden.

Weitere Informationen hierzu sind dem PTB-Merkblatt (Link) zu entnehmen.

Die entsprechenden Auftragsformulare finden Sie unten.

Bitte beachten:

Es können nur Dokumente in den Formaten Word (.doc, .docx), Excel (.xls, .xlsx), Foto (.jpg) und PDF (.pdf) bis zu einer Gesamtdatengröße von 4 MB verarbeitet werden.

Allgemeine Informationen und Auftragsformulare der MEN-Konformitätsbewertungsstelle 0111:

Taxen und Mietwagen - Informationen zur Konformitätsbewertung von Taxametern und Wegstreckenzählern in Niedersachsen:

Taxen- und Mietwagenunternehmen sowie Messgerätehersteller finden nachfolgend Informationen zum Konformitätsbewertungsverfahren für ab 2016 in Niedersachsen neu bzw. erneut in Kfz eingebaute Taxameter und Wegstreckenzähler.

Konformitätsbescheinigungen für Taxameter und Wegstreckenzähler werden auf Wunsch als digitales Dokument per Mail zugesandt. Beachten Sie, dass die Datei im Rahmen der Aufbewahrungsfrist sicher gespeichert werden muss.


 


Entgeltliste der Konformitätsbewertungsstelle 0111 (gültig ab 01.08.2024)

Alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

Nr. Leistungen Preis
1
Konformitätsprüfungen, einschließlich aller Reisezeiten nach Modul F oder F1, sofern diese nicht gesondert aufgeführt werden. 140,10 €/h
2
Basisentgelt *
Konformitätsprüfung von EU-Taxametern einschließlich Wegstreckensignalgebern in Kraftfahrzeugen (MessEV Teil B Modul F1)
187,60 €/Stk
3
Basisentgelt *
Konformitätsprüfung von Wegstreckenzählern in Miet-Kfz (MessEV Teil B Modul F)
165,20 €/Stk
4
Leistungen im Rahmen von Verträgen nach Modul A2, einschließlich Reisezeiten. 140,10 €/h
5
Vorabbescheinigung per E-Mail 17,90 €/Stk
6
Fahrkostenerstattung 0,50 €/km
7
Auslagen (Hotel, Fahrkarten, Porto usw.) nach Aufwand
8
Zusätzlicher Aufwand für Anfahrten außerhalb des Betriebsstellenstandortes bei Prüfungen für Nr. 2 oder 3 119,60 €/h


*) Erhöhte Aufwände, Nachprüfungen oder Rückfragen werden nach 1 gesondert berechnet.

Auf rotem Grund steht CE, M23 umrandet in schwarz und dann 0111  

Metrologie-Kennzeichnung der Konformitätsbewertungsstelle des MEN, Beispiel eines im Jahr 2023 gemäß der Europäischen Messgeräterichtlinie (MID) konformitätsbewerteten Messgerätes

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