Anerkannte BASt-Kalibrierstelle für Planografen
Ebenheitsmessungen mit einem Planografen gemäß der Prüfvorschrift TP-Eben der BASt
Die Ebenheit einer Straße ist eine wichtige Oberflächeneigenschaft. Sie kennzeichnet sowohl den Gebrauchswert als auch den Substanzwert der Straße. Die Messung der Ebenheit von gebundenen Trag- und Binderschichten auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung dient der Überprüfung von Bauausführungen und begründet Mängelansprüche objektiv.
Der Planograf ist ein Messgerät, das Abweichungen mittig unter einer 4 m langen Bezugslinie (Nulllinie) erfasst und nach der geltenden technischen Prüfvorschrift "TP-Eben, Teil: Berührende Messungen" der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zugelassen ist. Die Messung erfolgt kontinuierlich. Dabei werden die Höhenverhältnisse unterhalb der Bezugslinie aufgezeichnet. Am Planografen befindet sich eine Registriereinrichtung für die Messwerte (Anzeige, Schreib- oder elektronische Erfassungseinrichtung) und ein Zählwerk für Messlängenerfassung.
Es dürfen nur Messsysteme mit gültigem Kalibrierungsnachweis zum Einsatz kommen. Die Kalibrierstelle muss von der BASt anerkannt sein.
Der Landesbetrieb ist seit November 2008 anerkannte Kalibrierstelle für Planografen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).
Leiter der Kalibrierstelle ist Herr Dr. Alexander Holst.
Anfragen an:
Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)
Direktion
Goethestraße 44
30169 Hannover
Telefon: 0511- 1266 265
Fax: 0511-1266 300
E-Mail: LaborMEN@MEN.Niedersachsen.de